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   BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20   

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https://dejure.org/2021,43149
BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20 (https://dejure.org/2021,43149)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2021 - 2 StR 3/20 (https://dejure.org/2021,43149)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 2 StR 3/20 (https://dejure.org/2021,43149)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73c Satz 1 StGB
    Einziehung von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsmacht: mittäterschaftliche Tatbeteiligung, Mitverfügungsgewalt, ungehinderter Zugriff); Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO
    Beweiswürdigung des Tatrichters (eingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Urteilsgründe (Darlegungspflichten: Beweiswürdigung, molekulargenetische Untersuchung, Wahrscheinlichkeitsberechnung, Mischspuren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 73 StGB, § 73c StGB
    Einziehung des Wertes von Taterträgen: Tatsächliche Verfügungsgewalt des Täters bei mittäterschaftlicher Tatbeteiligung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Verfügungsgewalt eines Tatbeteiligten als Voraussetzung für die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Wolters Kluwer

    Beruhen der Zuordnung der Gegenstände zu einem bestimmten Täter auf einer tragfähigen Beweisgrundlage i.R.e. besonders schweren Raubes (hier: Sturmhaube und Messer)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
    Tatsächliche Verfügungsgewalt eines Tatbeteiligten als Voraussetzung für die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
    Beruhen der Zuordnung der Gegenstände zu einem bestimmten Täter auf einer tragfähigen Beweisgrundlage i.R.e. besonders schweren Raubes (hier: Sturmhaube und Messer)

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 12
  • StV 2022, 12
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19

    Urteilsgründe (Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Darüber hinaus handelt es sich ausweislich der Urteilsgründe jeweils um Mischspuren (vgl. "beigemengt" bzw. "gemeinsame Verursacher"), so dass es nicht genügte, allein das Ergebnis des insoweit eingeholten Gutachtens mitzuteilen (zu Fällen eindeutiger Einzelspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193).

    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19, juris; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2 mwN).

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Darüber hinaus handelt es sich ausweislich der Urteilsgründe jeweils um Mischspuren (vgl. "beigemengt" bzw. "gemeinsame Verursacher"), so dass es nicht genügte, allein das Ergebnis des insoweit eingeholten Gutachtens mitzuteilen (zu Fällen eindeutiger Einzelspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    §§ 261 und 267 StPO verpflichten den Tatrichter, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19, juris; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Solche Rechtsfehler liegen insbesondere vor, wenn die Beweiswürdigung des Tatrichters lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die hierzu gezogene Schlussfolgerung als reine Vermutung erweist (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693 mwN).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19, juris; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Die Urteilsgründe müssen allerdings erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 Rn. 29 f.; vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, juris Rn. 5; Urteile vom 14. Januar 2021 - 3 StR 124/20, NStZ-RR 2021, 113, 114; vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24).
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zu einer

    Allein die mittäterschaftliche Tatbeteiligung des Angeklagten belegt dagegen für sich betrachtet noch keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, StV 2022, 12 mwN).
  • BGH, 09.01.2024 - 1 StR 406/23

    Neufassung der Urteilsformel zur Klarstellung bzgl. der gesamtschuldnerischen

    Hingegen belegen die Feststellungen nicht, dass er darüber hinaus faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20 Rn. 3 mwN) über die weiteren durch den Angeklagten erlangten Vermögensgegenstände hatte.
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 397/22

    Eintritt des Ergänzungsschöffen (Verhinderungsfall bei Erkrankung); Konkurrenzen

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zeuge vom Hörensagen: überwiegende

    Dabei müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. August 2021 ? 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 Rn. 29 f.; Beschluss vom 6. Juli 2021 ? 2 StR 3/20, juris Rn. 5; Urteil vom 14. Januar 2021 ? 3 StR 124/20, NStZ-RR 2021, 113, 114; Urteil vom 13. Oktober 2020 ? 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24).
  • BGH, 01.06.2023 - 3 StR 414/22

    3 StR 108/23 - Hawala-Banking-Organisation: Verurteilungen wegen

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff darauf nehmen konnte (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 11.01.2023 - 6 StR 367/22

    Unzulässige Verfahrensrüge (Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts: kein

    Eine Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB ist nur möglich, wenn derjenige, gegen den sich die Anordnung richtet, "etwas erlangt" hat; eine Zurechnung fremder Verfügungsgewalt scheidet aus, solange keine Mitverfügungsgewalt begründet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2020 - 5 StR 154/20, und vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, StV 2022, 12).
  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 325/21

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung: tragende Tatsachen, rational nachvollziehbaren

    § 261 und § 267 StPO verpflichten den Tatrichter, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, und vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258).
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